Wir beraten und vertreten Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Privat-person als auch als Unternehmer, Arbeitnehmer, leitender Angestellter, Geschäftsführer, Handelsvertreter oder Freiberufler.
Wir beraten und vertreten auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Städte und Gemeinden sowie Vereine und Stiftungen. Unsere Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:
Unsere Kanzlei ist außergerichtlich und gerichtlich im Bedarfsfall auch bundesweit tätig. Wir vertreten Ihre Rechte vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten, den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, den Sozial- und Landessozialgerichten sowie den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten.
Als Dienstleister nutzen wir modernste Arbeits- und Kommunikations-mittel, um Ihr Problem so unbürokratisch, effektiv und kostengünstig wie möglich zu lösen
Unser Motto
Schlichten statt Richten,
Vertragen statt Klagen,
Aber falls notwendig:
Kämpfen statt Dämpfen!
Freier Mitarbeiter: Rechtsanwalt Andreas Hoffmann
Die Erstberatung umfasst ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. Dort werden Ihre Fragen mündlich beantwortet und weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Sollte es zu einer weitergehenden Beauftragung kommen, wird die Erstberatungsgebühr zu Ihren Gunsten angerechnet.
Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Angelegenheit mindestens 20,00 € netto und bei der Beratung eines Verbrauchers in Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aber höchstens 190,00 € jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechtsanwaltskanzlei
Daniela Weiske
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